Ab dem 01.07.2024 droht der Wegfall der TV - Versorgung - das muss nicht sein !

 

  • Abschaffung des Nebenkostenprivilegs durch die TKG-Novelle 2021 mit Übergangsfrist bis Ende Juni 2024
  • Kosten fürs Kabelfernsehen dürfen ab dann nicht mehr auf Nebenkosten umgelegt werden
  • Mieter dürfen ihren TV-Tarif fortan selbst wählen – und müssen auch aktiv werden, um weiter Kabelfernsehen zu empfangen

 

Wir Informieren Sie gerne. Kommen Sie einfach bei uns vorbei !

 

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