- Abschaffung des Nebenkostenprivilegs durch die TKG-Novelle 2021 mit Übergangsfrist bis Ende Juni 2024
- Kosten fürs Kabelfernsehen dürfen ab dann nicht mehr auf Nebenkosten umgelegt werden
- Mieter dürfen ihren TV-Tarif fortan selbst wählen – und müssen auch aktiv werden, um weiter Kabelfernsehen zu empfangen
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